Hausordnung

Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt die folgende Hausordnung.

1. HAFTUNG
Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

2. AUSWEIS
Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!

3. TIERE
Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden. Ausgenommen Blindenhunde, sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden.

4. SICHERHEITSANWEISUNGEN
Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

5. PLATZORDNUNG
Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

Übergriffiges, rassistisches, aggressives, sexistisches, diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten ist ausdrücklich untersagt, wird keinesfalls geduldet und führt zu einem sofortigen Ausschluss der Veranstaltung.

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage Folge zu leisten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters (Starkregen, Sturm, Blitzschlag) alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten oder Zelten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

6. GEWALT
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

7. ABSAGE / PROGRAMMÄNDERUNGEN
Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

8. BILD UND TONAUFNAHMEN
Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter bnw.musicfestival@gmail.com widersprechen.

Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.

Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Electric Love übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird dem Veranstalterteam das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.

9. LAUTSTÄRKE/GEHÖRSCHUTZ
Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühne, wird empfohlen. Gratis Gehörschutz stellen wir beim Eingang

10. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Folgende Gegenstände sind am gesamten Gelände untersagt:

– Ätzende oder leicht brennbare Substanzen
– Drogen und andere Rauschmittel
– Drohnen und andere Flugobjekte (z.B. Himmelslaternen)
– Feuergefährliche Flüssigkeiten (Benzin, Petroleum)
– Gefährliche Gegenstände: Das sind jegliche Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben (Schleuder, Messer, Schlagstock, Schlagringe, Pfefferspray, etc.)
– Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text, Bild bzw. Ausdrücken
– Gaskocher
– Griller jeglicher Art
– Substanzen, die die Gesundheit gefährden können
– Tiere jeglicher Art (ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde) sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden
– Waffen: Das sind jegliche Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen
– Gegenstände aus zerbrechlichem oder splitterndem Material (z.B. Becher, Krüge, etc.)
– Gegenstände die als Waffe oder Wurfgeschoss verwendet werden können

Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

11. TASCHENKONTROLLE
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.

12. STARKE ALKOHOLISIERUNG / DROGENEINFLUSS
Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.

13. JUGENDSCHUTZGESETZ
Es gilt am gesamten Gelände das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.

Gebrannte alkoholische Getränke dürfen nur an Personen ab vollendeten 18. Lebensjahr erworben oder konsumiert werden. zB (Spirituosen, Mischgetränke, Alkopops)

Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen sonstige alkoholische Getränke (alle ohne gebrannten Alkohol, z.B. Bier, Wein, Sekt) erwerben und konsumieren, insoweit es durch den Konsum nicht offenkundig ein Zustand der Berauschung hervorgerufen wird.

Tabak-, Rauch- und Nikotinprodukte dürfen nur von Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr erworben oder konsumiert werden.

14. PARKPLATZ

Das Schlafen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Am Parkplatz gilt die StVO.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige für steckengebliebenen Fahrzeuge.

Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen,der Parkplatz wird nicht bewacht- es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Ein- und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.

15. MÜLL
Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.